Steuernews für Klienten
Ausgabe:
DruckenWeitere Artikel der Ausgabe Juli 2024:
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- Aufladen des E-Firmenautos: Ist ein Sachbezug zu versteuern?
- Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
- Neue Dokumentationspflichten bei Entsendungen
- Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?
- Wie hoch ist der Klimabonus 2024?
- Was ist eine Negativsteuer?
- Krisen: Tipps zur Vorbereitung
Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 - € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.
Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).
Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.6.2024.
Stand: 26. Juni 2024