Steuernews für Klienten
Ausgabe:
DruckenWeitere Artikel der Ausgabe Jänner 2023:
- Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
- Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
- Neue steuerliche Investitionsförderung ab 2023: Der Investitionsfreibetrag (IFB)
- Was ändert sich bei der Kleinunternehmerpauschalierung?
- Was bringt der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen?
- Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
- Wie kann sich ein Unternehmen auf den gleichzeitigen Ausfall mehrerer Mitarbeiter vorbereiten?
Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023
Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH – www.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).
Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).
Stand: 28. Dezember 2022